Der Vorstand 

Der Vorstand wird von den Eltern aus de Elternschaft gewählt und führt alle Geschäfte, die zur Aufrechterhaltung des Kindergartenbetriebes notwendig sind. Er ist Dienstvorgesetzter des Teams und verwaltet die Finanzen. Darüber hinaus schafft er die Rahmenbedingungen für eine pädagogisch wertvolle Arbeit im Kindergarten. Zudem ist er für die Vergabe der Kindergartenplätze verantwortlich. Der Vorstand kommt in der Regel einmal im Monat zu Vorstandssitzungen zusammen.

 

Der Vorstand der Eltern-Kind-Gruppe besteht aus:

  • Erster Vorsitzender
  • Zweiter Vorsitzender
     

Der erweiterte Vorstand besteht aus:

  • Erster Vorsitzender
  • Zweiter Vorsitzender
  • Geschäftsführer
  • Erster pädagogischer Beisitzer
  • Zweiter pädagogischer Besitzer

 

Die pädagogischen Beisitzer werden ebenso in der Elternversammlung von den Eltern gewählt und bilden den Elternbeirat für die Gruppe. Sie werden zu den Sitzungen des erweiterten Vorstandes eingeladen, über die Planung und Gestaltung der Kindergartenarbeit informiert und in die Planung integriert. So ist eine enge Vernetzung zwischen Träger und Elternschaft gewährleistet.

 

In der Geschäftsordnung des Vorstands und der erweiterten Vorstandschaft sowie in der Satzung werden die Aufgaben und Tätigkeiten des Vorstandes kurz beschrieben. Die detaillierten Tätigkeitsbeschreibungen der einzelnen Posten können beim Vorstand eingesehen werden.