Der Vorstand

Der Vorstand wird von den Eltern aus de Elternschaft im Wechsel gewählt und führt alle Geschäfte, die zur Aufrechterhaltung des Kindergartenbetriebes notwendig sind. 

Der erste und zweite Vorsitz sind Dienstvorgesetzter des pädagogischen Teams und die Geschäftsleitung verwaltet die Finanzen. 

Darüber hinaus schafft der Vorstand die Rahmenbedingungen für eine pädagogisch wertvolle Arbeit im Kindergarten und ist für die Vergabe der Kindergartenplätze verantwortlich. 

Der Vorstand kommt in der Regel ca. einmal im Monat zu Vorstandssitzungen (digital oder vor Ort) zusammen.

Der Vorstand der Eltern-Kind-Gruppe besteht aus:

  • Erster Vorsitzender
  • Zweiter Vorsitzender
     

Der erweiterte Vorstand besteht aus:

  • Erster Vorsitzender
  • Zweiter Vorsitzender
  • GeschäftsführerIn 
  • Erster pädagogischer Beisitzer
  • Zweiter pädagogischer Besitzer

Die pädagogischen Beisitzer werden ebenso in der Elternversammlung von den Eltern gewählt und bilden den Elternbeirat für die Gruppe. 

Sie werden zu den Sitzungen des erweiterten Vorstandes eingeladen, über die Planung und Gestaltung der Kindergartenarbeit informiert und in die Planung integriert. So ist eine enge Vernetzung zwischen Träger und Elternschaft gewährleistet.

In der Geschäftsordnung des Vorstands und der erweiterten Vorstandschaft sowie in der Satzung werden die Aufgaben und Tätigkeiten des Vorstandes beschrieben. Die detaillierten Tätigkeitsbeschreibungen der einzelnen Posten können beim Vorstand eingesehen werden.

Durch die sich stets weiterentwickelnden Rahmenbedingungen und zunehmend wachsenden zeitlichen Herausforderungen der Eltern, kann in der Mitgliederversammlung gemeinsam über neue oder anzupassende Aufgabenbereiche - auch des Vorstands/der Vorstandsarbeit - abgestimmt werden. 

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